Schwerbehindertenausweis

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Ein Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis wird vom Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt.
Ein Ausweis wird erst ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt.

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Der Ausweis kann folgende Merkzeichen aufweisen

ZeichenBedeutung
aGAußergewöhnliche Gehbehinderung
HHilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes, berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, nicht im Sinne des SGB XII
BlBlind
GlGehörlos
RFErmäßigung des Rundfunkbeitrags um 2/3 auf Antrag, die Möglichkeit der vollständigen Befreiung allein wegen des Merkzeichens RF ist seit dem 1. Januar 2013 entfallen
Sozialtarif für Verbindungen im Netz der Telekom
1. Kl.Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die Zweite Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
BBerechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
GErhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
TBlTaubblind

Nachteilausgleiche

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Merkzeichenabhängige

Merkzeichenabhängige Nachteilausgleiche Schwerbehindertenausweis

GdB-abhängige (Grad der Behinderung)

GdB-Abhängige Nachteilausgleiche

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